Die IV-Renten sind gleich hoch wie bei der AHV. Es gibt also eine maximale und eine minimale IV-Rente; diese
Maxima und Minima sind
schweizweit gleich hoch und werden Personen ausgerichtet,
die zu 70-100% invalid sind:
Maximale Rente: Fr. 2530.-
Minimale Rente: Fr. 1260.-
Details zur Berechnung der Rentenhöhe finden Sie unter der
Rentenskala 44 von AHV und IV.
Da beide Renten auch für Invalide nicht zum Leben reichen dürften, können folgende Zusätze dazukommen:
→ 2. Säule, sofern vorhanden (Pensionskasse)
→ 3. Säule, sofern vorhanden
→ Vermögen und Immobilien, sofern vorhanden
Wenn es dann noch immer nicht reicht, kann die IV-Rente-bezugsberechtigte Person
Ergänzungsleistungen
beantragen. Da wird folgendermassen gerechnet und da sind ebenfalls
schweizweit die Beträge
gleich hoch:
Grundbedarf: Fr. 20'600.- pro Jahr (macht knapp 1717 Mäuse pro Monat)
+ Miete
+ Krankenkassenprämie
+ Fr. 1000.- für Franchise und Selbstbehalt pro Jahr