„Die IV ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule).
Wie die AHV ist sie eine
obligatorische Versicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die
Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.”
So schreibt die IV Schweiz auf ihrer Homepage. Das sind doch schöne, honigsüsse Worte, und in meinem Herzen wird es so richtig waaaarm.
Und es ist wunderbar, dass die IV Bern die Maximalrente ab Januar 2023 auf
Fr. 2450.- erhöhen wird.
Allerdings muss man diese hehren Worte kritisch lesen.
Oben steht ohne Prioritätensetzung "Eingliederungsmassnahmen
oder Geldleistungen". Dem steht die Tatsache
gegenüber, dass der IV-Boss Florian Steinbacher erklärte:
„Die IV hat eine Aufgabe, das ist Eingliedern - prioritär. Und wenn das nicht mehr geht und das abgeklärt wurde, dass
diese Möglichkeit nicht mehr besteht, dann wird eine Rentenprüfung eingeleitet. ”
Zu hören im Kassensturz-Film "Long Covid - IV-Unterstützung lässt auf sich warten" vom 20. Februar 2024.
Ist ja klar, unter dem Druck von Politik, SVP und Blocher ist die IV auf-Teufel-komm-raus zum Sparen verpflichtet. Und sie spart,
indem sie ihren Antragstellerinnen und Antragstellern eine Rente liebend gerne verwehrt. Es kommt die IV halt billiger, eine Rente
abzulehnen. So kann sie sparen, und der ganze SVP-Blocher-Filz reibt sich die Hände.
Laut Wikipedia ist der "Schlendrian" eine langsame, träge, nachlässige und dadurch ineffektive und fehleranfällige Arbeitsweise.
Langsam und träge ist die IV auf jeden Fall. Wie Herr Steinbacher erklärt, wird zuerst die Möglichkeit des Eingliederns -
nennen wir
es
Eingliederungsprüfung - abgeklärt. Dafür geben wir der offenbar chronisch überlasteten IV am besten
2-3 Jahre Zeit.
Dann, wenn die IV festgestellt hat, dass eine Eingliederung nicht möglich ist,
dann wird nicht etwa eine
Rente zugesprochen, sondern
dann wird eine
Rentenprüfung eingeleitet. Nochmals 2-3 Jahre... Gopferdeckel, warum
brauchen die IV Boys und Girls
so lange?
Unverständlich ist die Tatsache, dass die IV bislang nur in wenigen Fällen ME/CFS-Patienten als rentenbezugswürdig
(oder sagt
man rentenbezugsberechtigt?) taxiert hat. Schauen Sie sich den Film auf Seite noch einmal an: Dejan erhält
(zum Glück) eine IV-Rente,
Cassandra hingegen wurde sie verweigert; sie lebt von der Sozialhilfe. Warum einmal hüscht und
einmal hott? Das erinnert stark an
Lütterie und Lotterie. Oder ist das Motto vom IV-Lotto gar
„in dubio contra reum”,
die Antithese zum bekannten
„in dubio pro reo”?
Wikipedia schreibt:
„Eine Lotterie ist ein Vertrag, der ein nach einem bestimmten Spielplan gegen einen
festgelegten Einsatz mit der Aussicht auf bestimmte Geld- oder Sachgewinne veranstaltetes Glücksspiel zum Inhalt hat, dessen Ausgang
auf dem Zufall beruht.”
Da fällt mir ein Wort auf, nämlich der
Zufall.
Und alsobald googelte ich die IV mal so zünftig, und was ich da so las, betrübte mich zunehmend und führte mich zur Erkenntnis, dass die
IV und die von ihr beanspruchten (teuren) Gutachterbuden von Willkür und Zufall bestimmte Gutachten und Entscheide abgeben und damit einen
regelrechten Stall des Augias bilden. Den sollte man endlich mal ausmisten!!!
Man darf nicht alles für bare Münze nehmen, was da so im Internet zu lesen ist. Aber wenn seriöse Medien wie
Beobachter,
Blick, Radio+TV SRF (in der Regel negative) Beiträge zur IV und Konsorten publizieren, glaube ich denen unbesehen. Es ist daher
für jede und jeden ratsam, die Gepflogenheiten und Machenschaften unserer Schweizer Invalidenversicherung unter die Lupe zu nehmen.
Dazu einige Links auf den folgenden zwei Seiten.