Die IV hat bekanntlich gar keine medizinischen Abklärungsstelle (MEDAS), sondern lagert alle Begutachten an kommerzielle MEDAS aus.
Interessant! Hier einige MEDAS-Schmankerls:
„Die
Medas Interlaken Unterseen GmbH erstellt medizinische Gutachten.
Sie ist in ihrem Urteil unabhängig. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage des aktuellen medizinischen Wissens und der geltenden Rechtsprechun...”
Äusserst befremdlich ist die Homepage der
MEDAS ZÜRICH. Man kann nicht mal ihre Cookies deaktivieren. Es heisst da:
„Wir benutzen Cookies. Wenn du (wer hat denen eigentlich erlaubt, mich zu duzen?) die Website weiter nutzt, gehen wir von Deinem
Einverständnis voraus.” Dazu kommt, dass der Text NICHT kopiert werden kann; auch ist der Quelltext nicht abrufbar
„ALERT: Your are not allowed to copy content or view source.”
Na, dann schreib ich halt das esoterische Gesülze, das offenbar von einem eifrig-schmierige Dösbaddel verfasst wurde, teilweise ab:
„VISION Nur wer genau hinschaut und dabei verweilt, erkennt den wahren Wert der kunstvollen Schöpfung.
Wir schauen genau hin und versuchen, (das Komma fehlt auf der Website) dieses Kunststück in jedem unserer Gutachten zu realisieren. Die Evolution
beginnt metaphorisch dort, wo... ......es ist die urtümliche Schöpfung, die die Harmonie und Schönheit der Komposition festlegt...
...gleichsam eines harmonisch schwingenden Lambdomas... ...Ordnung ist die Antithese zum Chaos... ...blablablablablablablablabla
WORK Die MEDAS Zürich GmbH ist ein medizinisches Gutachteninstitut, welches gesetzlich als neutral und
unabhängig von Staat und Gesellschaft eingestuft wird...”
Hübsch ist, was
ABI (Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel) über sich schreibt:
„Der rechtliche und organisa-torische Rahmen gewährleistet Unabhängigkeit und Neutralität, und jedes Gutachten wird einer
vielseitigen und gründlichen Qualitätskontrolle unterzogen... ...Unsere Hauptauftraggeber sind IV-Stellen und Versicherungen aus dem
UVG- und KVG- Bereich sowie Gerichte und Private.”
Das EDI hat die Liste „Polydisziplinäre Gutachterstellen, welche über einen Vertrag mit dem BSV nach Artikel 72bis IVV verfügen” erstellt.
Darauf werden
29 MEDAS aufgeführt. Sie erhalten diese Liste, wenn Sie
hier draufklicken.
Die gewinnorientierten MEDAS sind abhängig von den Aufträgen der IV, und wenn ein Gutachter die Arbeitsunfähigkeit eines Antragstellers
NICHT bestätigt, freut das die notorisch unterfinanzierte IV, denn dann muss sie - die IV - eine Rente
weniger ausrichten lassen. Halle... Hallelu... Hallelujaaaaaa
Die Unterfinanzierung
beheben, nicht die Behinderten bestrafen!. So lautet der Titel eines Beitrags der „Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolititk.”
vom 1. Oktober 2005. Dort steht, die IV sei seit über dreissig Jahren unterfinanziert. Zitat „Die IV-Finanzen sind desolat. Dieser Umstand
wurde in der politischen Diskussion benutzt, den Versicherten, welche auf IV-Renten angewiesen sind, Missbrauch vorzuwerfen.” Wenn wir noch die
knapp 20 Jahre (von 2005-2023) dazuzählen, wären das
50 Jahre!!!. So lange ist das schon her; und noch immer pfeift die IV
finanziell aus dem letzten (zweitletzten) Loch. Scheusslich!